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Art. 67 · Im Rifenbrunnen

BZO Elsau · S. 23 · Original-PDF

1Für das Gebiet „Im Rifenbrunnen“ hat der Gestaltungsplan die gesamte, mit der Gestaltungsplanpflicht überlagerte Fläche, zu umfassen.

2Gesamthaft gilt eine Mindestausnützung von 75 %. Bauliche Dichte

3Die Vollgeschosszahl darf auf vier erhöht werden. Wird die Anzahl Vollgeschosse auf vier erhöht: Massvorschriften - ist nur ein Attikageschoss zulässig, - beträgt die maximal zulässige traufseitige Fassadenhöhe 14.7 m.

4Zusätzlich gelten folgende Anforderungen: Anforderungen - Der Gestaltungsplan sichert die Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Wohnüberbauung. - Die Gestaltung des Freiraums hat eine hohe Qualität aufzuweisen. - Der Lärmschutz (Einhaltung der Planungswerte) muss gewährleistet sein. - Im Gestaltungsplangebiet müssen Bauten so gebaut und ausgerüstet werden, dass mindestens 30 % des zulässigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. - Die Störfallrisiken müssen tragbar sein.

5Auf den Mindestgewerbeanteil gemäss Art. 53 kann verzichtet werden, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung des Gestaltungsplans keine Nachfrage nach gewerblicher Nutzung besteht. Die Grundstückeigentümer haben den entsprechenden Nachweis zu erbringen. Bau- und Zonenordnung Elsau vom 28. November 2025 Seite 19 5. ERGÄNZENDE BAUVORSCHRIFTEN 5.1 Abstandsvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.