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Art. 38 · Allgemeines

BZO Elsau · S. 14 · Original-PDF

Der Baubereich A umfasst die für das Ortsbild wesentlichen Hauptgebäude des Weilers. 2Neue Hauptbauten sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.