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Art. 27 · Umbau

BZO Elsau · S. 12 · Original-PDF

Die bestehenden Gebäude dürfen innerhalb des bisherigen Gebäudeprofils umgebaut werden; Bestimmungen über Ausnützungsziffer, max. Gebäudelänge und Abstände fallen dabei ausser Betracht.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.