Art. 6 · Umbauten, bestehende Gebäude
BZO Elgg · S. 6 · Original-PDF
1Bestehende Gebäude dürfen innerhalb des bestehenden Volumens umgebaut und umgenutzt werden. Änderung des Volu- 2 Umbauten mit einer Änderung des bestehenden Volumens können mens gestattet werden, wenn: die Gebäude nicht innerhalb der im Ergänzungsplan «Ortskern Elgg» 1:1000 mit «Freiräume» bezeichneten Gebiete liegen und sie den Vorschriften der Grundmasse für Neu- und Ersatzbauten entsprechen.
3Bei den im Ergänzungsplan «Ortskern Elgg» 1:1000 als «Objekte Inventar überkommunaler oder kommunaler Bedeutung» bezeichneten Gebäuden ist das Inventar von Kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekten zu beachten. Unterschutzstellungen bleiben vorbehalten. Gestaltung 4 Für die Ausgestaltung der Fassaden und der Dächer gelten die Artikel 10 und 11.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.