← BZO Elgg · Inhaltsverzeichnis

Art. 51 · Nutzweise

BZO Elgg · S. 25 · Original-PDF

Es sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.