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Art. 41 · Nutzweise Kernzonen IV und V

BZO Elgg · S. 21 · Original-PDF

In den Kernzonen KIV und der Kernzone KV Hofstetten sind Wohnungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig. In der Kernzone KV Dickbuch sind Wohnungen und nicht störende Betriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.