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Art. 35 · Umgebung
BZO Elgg · S. 18 · Original-PDF
1Die Gebäude sind so anzusetzen und ihre Umgebung ist so zu gestalten, dass das massgebende Terrain nirgends mehr als 1.3 m verändert wird, ausgenommen für Garagenzufahrten und in der unmittelbaren Umgebung der Bauten. In Hanglagen von mehr als 10° Neigung kann dieses Mass auf 1.8 m erhöht werden.
2Bepflanzung: Es sind vorwiegend standortgerechte einheimische Pflanzen zu verwenden. Invasive gebietsfremde Pflanzen sind nicht erlaubt. Stand: 23. Juni 2023 18 / 37 BAU- und ZONENORDNUNG GEMEINDE ELGG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.