Art. 26 · Umgebung
BZO Elgg · S. 16 · Original-PDF
1Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen.
2Die Gebäude sind so anzusetzen und ihre Umgebung ist so zu gestalten, dass das massgebende Terrain nirgends mehr als 1.3 m verändert wird, ausgenommen für Garagenzufahrten und in der unmittelbaren Umgebung der Bauten. In Hanglagen von mehr als 10° Neigung kann dieses Mass auf 1.8 m erhöht werden.
3Bepflanzung: Es sind vorwiegend standortgerechte einheimische Pflanzen zu verwenden. Invasive gebietsfremde Pflanzen sind nicht erlaubt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.