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Art. 36 · Anrechenbare Grundstücksfläche

BZO Baureglement Bezirk Einsiedeln · S. 13 · Original-PDF

b)Gebäudegrundfläche

b)Gebäudegrundfläche

a)Definition 1. Überbauungsziffer 5. Abstellflächen für Kin— demagen und Fahrräder

a)Definition 1. Uberbauungsziffer 5. Abstellflächen für Kinderwagen und Fahrräder Üz =Gebäudegrundfläche anrechenbare Grundstückfläche Die Überbauungsziffer bestimmt das Verhältnis der jeweiligen Gebäudegrundfläche (Haupt- resp. Nebenbauten) und der anrechenbaren Grundstückfiäche. 2 Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen bemisst sich wie folgt: Pro 100 m2 oberirdische Geschossfläche Davon für Besucher/Kunden zugängüch Wohnen 2.5 10% Gewerbe/Industrie 0.2 50% 3 Die geleistete Ersatzabgabe wird dem Bauherrn zurückerstattet, sofern dieser inner— halb von fünf Jahren seit dem Inkrafttreten der Baubewilligung nachweist, dass dem Baugrundstück in der Nähe eine entsprechende Anzahl grundbuchlich sichergestellter Motorfahrzeugabstellplätze zur Verfügung steht. 4 Die Rückerstattung der Ersatzabgabe erfolgt auf Antrag anteilsmässig im Umfang der neu erstellten Parkplätze ohne Aufrechnung einer Teuerung oder Verzinsung, sobald die Rücklagen dafür vorhanden sind. 1 Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten sowie bei Gewerbe/Industrie sind in der Nähe des Haus— oder Nebeneinganges wettergeschützte Abstellflächen oder Einstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Spielgeräte zu erstellen. Uz =Gebäudecirundfläche anrechenbare Grundstückfläche Die Überbauungsziffer bestimmt das Verhältnis der jeweiligen Gebäudegrundfläche (Haupt- resp. Nebenbauten) und deranrechenbaren Grundstückfläche.

2Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen bemisst sich wie folgt: Pro 100 m2 oberirdische Geschossfläche

1Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohneinheiten sowie bei Gewerbe/lndustrie sind in der Nähe des Haus- oder Nebeneinganges wettergeschützte Abstellflächen oder Einstellräume für Kinderwagen, Fahrräder und Spielgeräte zu erstellen.

4Die Rückerstattung der Ersatzabgabe erfolgt auf Antrag anteilsmässig im Umfang der neu erstellten Parkplätze ohne Aufrechnung einer Teuerung oderVerzinsung, sobald die Rücklagen dafür vorhanden sind.

3Die geleistete Ersatzabgabe wird dem Bauherrn zurückerstattet, sofern dieser innerhalb von fünf Jahren seit dem Inkrafttreten der Baubewilligung nachweist, dass dem Baugrundstück in der Nähe eine entsprechende Anzahl grundbuchlich sichergestellter Motorfahrzeugabstellplätze zur Verfügung steht. Wohnen Gewerbe/lndustrie E. Bauliche Grundstücknutzung E. Bauliche Grundstücknutzung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.