Art. 26 · Erholungsflächen / Kinderspielplätze
BZO Baureglement Bezirk Einsiedeln · S. 2 · Original-PDF
3. Erholungsflächen / Kinderspielplätze Art. Art. Art. Art. Art. Art. 24 1. Besonnung, Belichtung Art. 25 2. Energieeffizientes Bauen Art. 26 3. Erholungsflächen / Kinderspielplätze Art. 27 1. Ausfahrten, Garagenvorplätze, Grundstückszufahrten, Strassennahbereich Art. 28 2. Benennung der Strassen und Nummerierung 19 20 21 22 23 C. Strassen und Strassennahbereich Seite 11 B. Wohnhygiene, Energiesparen und Erholungsflächen Seite 10 4. B. Wohnhygiene, Energiesparen und Erholungsflächen Seite 10 C. Strassen und Strassennahbereich Seite 11 Grundsatz Erhöhte Anforderungen Bau- und Aussenraumgestaltung
a)Dachgestaltung
b)Aussenraumgestaltung
c)Terraingestaltung Antennen und Reklamen,
a)Aussenantennen
b)Reklamen
c)Mobilfunkantennen Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. 60 61 62 63 60 61 62 63 59 59a 58 58 59 59a 4. 3. 2. V. Baubewilligungsverfahren Seite 23 1. Zuständigkeit 2. Baugesuch 3. Baukontrolle 4. Gebühren 1. V. Baubewilligungsverfahren Zuständigkeit Baugesuch Baukontrolle Gebühren Seite 23 Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. Art. 26 2.—Abstellplätze für Motorfahrzeuge 2,-Abstellplätze für Motorfahrzeuge 1. Abstellräume und -flächen 1. Abstellräume und -flächen
3Der Normalbedarf an Abstellplätzen bemisst sich wie folgt: 3 Der Normalbedarf an Abstellplätzen bemisst sich wie folgt:
2Bei der Erstellung öffentlich zugänglicher Parkierungsanlagen sind die SN Normen über Anordnung und Geometrie von Parkierungsanlagen anzuwenden. 2 Bei der Erstellung öffentlich zugänglicher Parkierungsanlagen sind die SN Normen über Anordnung und Geometrie von Parkierungsanlagen anzuwenden. 1 Bei neuen Bauten und Anlagen sind in angemessener Nähe genügend Abstellflächen für Motorfahrzeuge auf privatem Grund zu schaffen und dauernd zu diesem Zweck zu erhalten.
1Bei neuen Bauten und Anlagen sind in angemessener Nähe genügend Abstellflächen für Motorfahrzeuge auf privatem Grund zu schaffen und dauernd zu diesem Zweck zu erhalten. Bei Mehrfamilienhäusern ist pro Wohnung genügend Abstellraum Abstellräume und - flächen für Kindenrvagen, Fahrräder und Spielgeräte sowie Kehrrichtbehälter (Estrich, Keller) vorzusehen. Bei Mehrfamilienhäusern ist pro Wohnung genügend Abstellraum Abstellräume und - flächen für Kinderwagen, Fahrräder und Spielgeräte sowie Kehrrichtbehälter (Estrich, Keller) vorzusehen. 11 n
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.