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Art. 24 · Besonnung, Belichtung

BZO Baureglement Bezirk Einsiedeln · S. 10 · Original-PDF

2. Energieeffizi— entes Bauen 3. Erholungsflächen / KinderspieIp/ätze 2. Energieeffizi- -\ Der Bezirk unterstützt energieeffizientes Bauen. entes Bauen 3. Erholungsflächen l KinderSpielplätze 2 Der Bauherr kann sich von der Erstellungspflicht insoweit befreien, als er sich an einer in der Nähe liegenden, in der Regel bis ca. 300 Meter in qualitativ guter Fusswegverbindung entfernten, gemeinschaftlichen Anlage beteiligt. 2 Beispielsweise werden bei Einhaltung des Minergie P-Standards oder einem vergleichbaren Standard Mauern nur bis zu einer Stärke von 35 cm an die anrechenbare Gebäudegrundfläche angerechnet. 1 Der Bezirk unterstützt energieeffizientes Bauen. 1 Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen oder entsprechenden Zweckänderungen von Bauten sind zusammenhängende und allgemein zu— gängliche möglichst besonnte Erholungsflächen/Kinderspielplätze abseits vom Verkehr anzulegen und dauernd zu diesem Zweck zu erhalten.

2Beispielsweise werden bei Einhaltung des Minergie P-Standards oder einem vergleichbaren Standard Mauern nur bis zu einer Stärke von 35 cm an die anrechenbare Gebäudegrundfläche angerechnet.

1Beim Neubau von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen oder entsprechenden Zweckänderungen von Bauten sind zusammenhängende und allgemein zugängliche möglichst besonnte Erholungsflächen/Kinderspielplätze abseits vom Verkehr anzulegen und dauernd zu diesem Zweck zu erhalten.

2Der Bauherr kann sich von der Erstellungspflicht insoweit befreien, als er sich an einer in der Nähe liegenden, in der Regel bis ca. 300 Meter in qualitativ guter Fusswegverbindüng entfernten, gemeinschaftlichen Anlage beteiligt. 10 10

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.