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Art. 75 · Zulässigkeit
BZO Eglisau · S. 5 · Original-PDF
19 Art. 75 Zulässigkeit Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen, ausser in der Wohnzone Wa, gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.