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Art. 57 · Gebäudelänge und Gesamtlänge

BZO Eglisau · S. 20 · Original-PDF

1Besondere Gebäude fallen bei der Gebäudelänge unabhängig von ihrer Grundfläche ausser Ansatz.

2Die Gesamtlänge kommt beim Anbau von Besonderen Gebäuden an Hauptgebäude zur Anwendung (vgl. Skizze im Anhang).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.