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Art. 44 · Bauweise
BZO Eglisau · S. 16 · Original-PDF
Die Wohn- und Gewerbezonen sind für eine differenzierte Überbauung mit freistehenden und zusammengebauten Wohn- und Gewerbebauten vorgesehen.
4Verkaufsfläche (gem. VSS-Norm SN-640 281): die den Kunden zugängliche Fläche inkl. Fläche für Gestelle, Auslagen (d. h. auch unüberdachte Verkaufsflächen, Flächen für den saisonalen Verkauf und Ausstellungsräume), aber ohne Flächen für die Verkehrserschliessung, Sanitärräume usw. Bau- und Zonenordnung Gemeinde Eglisau
| 12 D. Gewerbezonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.