← BZO Eglisau · Inhaltsverzeichnis

Art. 38 · Zweck

BZO Eglisau · S. 4 · Original-PDF

10 Art. 38 Zweck Die Wohnzonen dienen der Überbauung mit freistehenden und zusammengebauten Wohnhäusern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.