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Art. 25 · Balkone und Lauben
BZO Eglisau · S. 11 · Original-PDF
1Balkone und Lauben dürfen nicht über die Flucht des Dachvorsprungs hinausragen. Bau- und Zonenordnung Gemeinde Eglisau
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2Ausnahmen sind nur zulässig, wenn durch die architektonische Gestaltung eine besonders gute Gesamtwirkung erzielt wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.