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Art. 1 · Zweck
BZO Eglisau · S. 6 · Original-PDF
Die Bau- und Zonenordnung bezweckt eine geordnete und nachhaltige Entwicklung der Gemeinde Eglisau. Insbesondere liegen ihr die nachstehenden Ziele zugrunde: – Erhaltung von Natur und Umwelt, – haushälterische Nutzung des Gemeindegebietes, – Schaffung günstiger Wirtschaftsbedingungen, – ökonomische Verwendung öffentlicher Mittel, – sparsamer Umgang mit energetischen Ressourcen und Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien, – Erhaltung der hohen Wohn- und Lebensqualität für die gesamte Bevölkerung bei einem geordneten und massvollen Wachstum.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.