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Art. 17 · Erdgeschoss und Strassenniveau

BZO Egg · S. 12 · Original-PDF

1Entlang der Forchstrasse sind die Bauten unter Einhaltung einer Arkade auf die Baulinie zu setzen.

2Das unterste Vollgeschoss ist höhenmässig auf das Strassen- bzw. Trottoirniveau auszurichten.

3Das Zusammenbauen ist im Erdgeschoss ohne Beschränkung der Gebäudelänge (in der ganzen Zentrumszone) zulässig.

4Wohnungen auf Strassenniveau sind unzulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.