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Art. 14 · Zone Skiabfahrts- und Skiübungsgelände

BZO Baureglement 2007 · S. 6 · Original-PDF

Die Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände ist von allen skisportbehindernden Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Bepflanzungen freizuhalten. Die maschinelle Pistenpräparation ist zulässig, sofern die Schneedecke genügenden Schutz der Vegetation gewährleistet. IV. Bauvorschriften Überbauungsvorschriften

Offene Bauweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.