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Art. 57 · Ersatzabgabe für Spielplätze

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 27 · Original-PDF

Die Ersatzabgabe beträgt Fr. 400.-- pro m2 „nicht realisierte Spielfläche“ (Stand 2020). Der Ansatz wird alle fünf Jahre nach dem Zentralschweizer Baupreisindex angepasst. 5.3 Immissionsschutz

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.