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Art. 15 · Gärtnereizone

BZO Zonenreglement Dulliken · S. 14 · Original-PDF

1 Zweck Zone für Gärtnerei- und Gartenbaubetriebe 2 Nutzung Es sind nur Bauten entsprechend der bestehenden Nutzung als Gärtnerei- oder Gartenbaubetrieb (Produktion und Verkauf) zulässig. Wohnnutzung ist nicht zugelassen. Auf Parzelle GB6 Dulliken Nr. 2296 sind keine Hochbauten zulässig. 3 Baumasse Gebäudehöhe max. 7.50 m Firsthöhe max. 10.00 m 4 Empfindlichkeitsstufe ES III 5 Nachnutzung Die Aufgabe des Gärtnereibetriebes hat die Rück- bzw. Einzonung in die Landwirtschaftszone zur Folge. 16

Reitplatzzone Zweck Die Reitplatzzone ist bestimmt für einen zum Pferdestall auf Parzelle GB Nr. 144 gehörenden Reitplatz mit den nötigen Parkplätzen. Gebäude und bauliche Anlagen sind ausgeschlossen.

5 Regierungsratsbeschluss (zit. RRB) 6 Grundbuch 14/22

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.