← BZO Dübendorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 41 · Abstandsvorschriften

BZO Dübendorf · S. 57 · Original-PDF

1Die Erträge aus den Mehrwertabgaben fliessen in den kommunalen Mehrwertausgleichsfonds und werden nach Massgabe des Fondsreglements verwendet.

6. Inkrafttreten Erhebung einer Mehrwertabgabe Erträge

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.