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Art. 24 · Landwirtschaftszone (Lw)

BZO Zonenreglement Dornach · S. 18 · Original-PDF

1 Zweck:

Die Landwirtschaftszone bezweckt die Sicherung ausreichender Kulturlandflächen für die Landwirtschaft und die Landesversorgung sowie den Schutz von Natur und Landschaft.

2 Nutzung:

Zulässig sind bodenschonende Nutzungen in den Bereichen Acker- und Futterbau, Tierhaltung, Gemüse und Obstbau mit Erhalt und/oder Schaffung der notwendigen ökologischen Ausgleichsflächen. Für die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen gelten die entsprechenden Bestimmungen von RPG und PBG.

3 Bauweise:

Die Bauweise der zulässigen Bauten hat sich in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung sowie Umgebungsgestaltung und Bepflanzung ins Orts- und Landschaftsbild einzufügen. Für Neubauten ist ein in Abwägung sämtlicher Interessen optimaler Standort zu wählen.

4 Empfindlichkeitsstufe:

ES III.

5 Reklamen:

Das Anschlagen von Fremdreklamen und Plakaten ist in dieser Zone nicht gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.