Art. 24 · Landwirtschaftszone (Lw)
BZO Zonenreglement Dornach · S. 18 · Original-PDF
1 Zweck:
Die Landwirtschaftszone bezweckt die Sicherung ausreichender Kulturlandflächen für die Landwirtschaft und die Landesversorgung sowie den Schutz von Natur und Landschaft.
2 Nutzung:
Zulässig sind bodenschonende Nutzungen in den Bereichen Acker- und Futterbau, Tierhaltung, Gemüse und Obstbau mit Erhalt und/oder Schaffung der notwendigen ökologischen Ausgleichsflächen. Für die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen gelten die entsprechenden Bestimmungen von RPG und PBG.
3 Bauweise:
Die Bauweise der zulässigen Bauten hat sich in Bezug auf Ausmass, Gestaltung, Stellung sowie Umgebungsgestaltung und Bepflanzung ins Orts- und Landschaftsbild einzufügen. Für Neubauten ist ein in Abwägung sämtlicher Interessen optimaler Standort zu wählen.
4 Empfindlichkeitsstufe:
ES III.
5 Reklamen:
Das Anschlagen von Fremdreklamen und Plakaten ist in dieser Zone nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.