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Art. 22 · Geschützte Kulturobjekte

BZO Zonenreglement Dornach · S. 17 · Original-PDF

Generelle Vorschriften:

Die im Plan als geschützt bezeichneten Kulturobjekte stehen unter kantonalem Schutz. Bauliche Massnahmen bedürfen einer Bewilligung der Kantonalen Denkmalpflege (Erziehungs-Departement).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.