Art. 11 · Gewerbezone mit Wohnanteil (GW)
BZO Zonenreglement Dornach · S. 10 · Original-PDF
1 Nutzung:
In der Gewerbezone mit Wohnanteil sind höchstens mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, sowie Wohnungen in beschränktem Mass zulässig.
2 Massvorschriften:
–Geschossanzahl max. 3 Seite 10/36
–Ausnutzungsziffer max. 0.80
–Gebäudehöhe max. 10.50 m
–Firsthöhe1 max. 7.00 m
(1 Gemessen ab OK Boden des obersten Vollgeschosses.)
–Grünflächenziffer max. 30 %
3 Wohnanteil:
Der zulässige Wohnanteil beträgt maximal 30 % der in einem Gestaltungsplan-Areal oder in einer Baubewilligung gesamthaft realisierten Bruttogeschossfläche (BGF), jedoch mind. 120 m2.
4 Umgebung:
Wo die Zone WG an eine andere Zone grenzt (ausgenommen die Zonen G und In) oder landschaftlich exponiert liegt, sind Lager-, Abstell- und Umschlagplätze zu überdecken oder mit einer dichten Randbepflanzung gegen Einsicht abzuschirmen.
Bei reinen Gewerbebauten muss gegenüber der Wohnzonen innerhalb des im Zonenplan eingetragenen Immissionsabstandes (= Zonenabstand) von 10.00 m eine dichte, zusammenhängende und mindestens 2.00 m hohe Hecke mit vereinzelten Bäumen gepflanzt werden.
5 Ausnahmen:
Anstelle der vorgeschriebenen Grünfläche (Grünflächenziffer gemäss kant. Bauverordnung) kann die Bau-/Werk- u. Planungskommission in begründeten Fällen bei reinen Industrie- oder Gewerbebetrieben das ersatzweise Anpflanzen eines hochstämmigen Baumes pro 40 m2 verlangter Grünfläche gestatten, aber im Maximum für die Hälfte der geforderten Grünfläche.
6 Empfindlichkeitsstufe:
ES III.
7 Reklamen:
Das Anschlagen von Fremdreklamen und Plakaten ist in diesen Zonen nicht gestattet.
Eigenreklame kann die Bau-/Werk- u. Planungskommission bewilligen.
Reklame für vorübergehende Veranstaltungen richtet sich nach § 3.4 der kantonalen Richtlinien für Reklamen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.