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Art. 80 · Abwässer
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 41
1Abwässer von Gebäuden und Anlagen sind nach den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften über den Schutz der Gewässer sowie nach Massga be des Generellen Entwässerungsplans zu behandeln und zu entsorgen. Das Meteowasser ist versickern zu lassen, sofern es die Verhältnisse erlau ben.
2Einzelheiten bestimmt das Reglement über die Abwasserbehandlung. 41 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems 4.7 Öffentlicher und privater Grund und Luftraum
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.