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Art. 80 · Abwässer

BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 41

1Abwässer von Gebäuden und Anlagen sind nach den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften über den Schutz der Gewässer sowie nach Massga­ be des Generellen Entwässerungsplans zu behandeln und zu entsorgen. Das Meteowasser ist versickern zu lassen, sofern es die Verhältnisse erlau­ ben.

2Einzelheiten bestimmt das Reglement über die Abwasserbehandlung. 41 7.1-1 Gemeinde Domat/Ems 4.7 Öffentlicher und privater Grund und Luftraum

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.