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Art. 35 · Zone für Freizeitnutzungen
BZO Baugesetz der Gemeinde Domat/Ems · S. 19
1Die Zone für Freizeitnutzungen umfasst jene Gebiete, die für die sportliche Betätigung und die Erholung bestimmt sind.
2Mit Ausnahme von offenen Anlagen wie Kinderspielplätzen, Feuerstellen, Eisfeldern, Bocciabahnen und dergleichen mit den dazu gehörenden Infra strukturen (WC-Anlagen, Garderoben, Materialräumen und dergleichen) sind keine Bauten und Anlagen zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.