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Art. 19 · Grosser und kleiner Grenzabstand
BZO Dietlikon · S. 11 · Original-PDF
Der grosse Grenzabstand gilt vor der Hauptwohnseite, der kleine Grenzabstand für die übrigen Fassaden. Wenn die Grenzabstände strassenseitig liegen, so werden diese durch den Strassenabstand oder die Verkehrsbaulinie ersetzt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.