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Art. 5 · Bautypen

BZO Dietikon · S. 6 · Original-PDF

Bautyp A: Die Bauten vom Typ A (im Kernzonenplan rot bezeichnet) dürfen nur unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofils und Erscheinungsbildes umgebaut oder ersetzt werden. Vorbehalten bleiben Unterschutzstellungen. 5 Hochbauabteilung Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse des Ortsbildschutzes, der Verkehrssicherheit oder der Wohnhygiene liegt. Bautyp B: Die Bauten vom Typ B (im Kernzonenplan gelb bezeichnet) dürfen wie Bauten Typ A umgebaut oder ersetzt werden. Statt dessen können sie aber auch durch zonengemässe Neubauten ersetzt oder zu solchen umgebaut werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.