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Art. 33

BZO Dietikon · S. 22 · Original-PDF

Spielflächen müssen bei Mehrfamilienhäusern mind. Folgenden Anteil der gesamten Bruttowohnfläche umfassen: Spiel- und Ruheflächen - Regelüberbauung: mind. 10 % - Arealüberbauung: mind. 20 % Die Spielflächen sind abseits vom Verkehr an besonnter Lage anzulegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.