← BZO Dietikon · Inhaltsverzeichnis
Art. 10 · Die Fassaden sind in Material und Farbe dem Ortsbild anzupassen
BZO Dietikon · S. 8 · Original-PDF
. Die Fassaden sind zu verputzen. Verkleidungen mit Holz, Ziegelmaterial oder ähnlichen Materialien sind zugelassen. Auffällige, grelle Materialien sind unzulässig. Fassaden
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.