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Art. 4 · Nutzweise
BZO Dielsdorf · S. 5 · Original-PDF
In der Kernzone sind Wohnnutzungen sowie nicht und mässig störende Betriebe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.