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Art. 3 · Ziel und Zweck

BZO Dielsdorf · S. 5 · Original-PDF

Die Kernzonenvorschriften bezwecken den Erhalt von Einheit und Eigenart des gewachsenen Ortskernes und dessen Umgebung. Sie ermöglichen die Weiterentwicklung des Dorfkerns und regeln die Einordnung von Um- und Neubauten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.