← BZO Dielsdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 18 · Nutzweise
BZO Dielsdorf · S. 7 · Original-PDF
1In den zur Bahnhofs- und Wehntalerstrasse ausgerichteten Erdgeschossen sind in der Regel Nutzungen mit zentrumsbildender, publikumsorientierter Funktion vorzusehen, insbesondere Detailhandel, Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe sowie Gastgewerbe. Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
2Entlang der Bahnhofs- und Wehntalerstrasse im Bereich Z4 sind strassenseitige Wohnnutzungen im Erdgeschoss nicht zulässig. 7
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.