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Art. 124 · Ver- und Entsorgung
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 41
Der Ausbau der Versorgungs- und Entsorgungsanlagen erfolgt nach Massgabe der entsprechenden kommunalen Erlasse1 und unter Beachtung des übergeordneten Rechts.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.