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Art. 111 · Geschützte
BZO Baugesetz der Gemeinde Davos · S. 38
Bauten und Baugruppen
1Geschützte Bauten und Baugruppen sind zu erhalten.
2Bei Restaurationen sind wertvolle Bauteile, Strukturen sowie Gliederungs- und Gestaltungsmerkmale zu erhalten. Diese Objekte sollen im Rahmen des Schutzzweckes genutzt werden.
3In der Umgebung von geschützten Bauten und Baugruppen sind Bauten und Anlagen in Hinblick auf eine gute Gesamtwirkung besonders sorgfältig zu gestalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.