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Art. 34

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 6 · Original-PDF

PBV.

3In Zonen, in denen eine talseitige Fassadenhöhe definiert ist, darf kein Punkt der Dachkonstruktion über dem zulässigen höchsten Punkt der talseitigen Fassade liegen. Ausgenommen davon sind Dachvorsprünge bis zu 1 m in der Verlängerung der Dachfläche und technische Aufbauten gemäss Art. 40 Abs. 2 BZR.

4Mit Ausnahme der Gebäude gemäss Abs. 5 gelten die talseitige Fassadenhöhe 1, die Gesamthöhe 1 und der Grenzabstand 1.

5Für Gebäude mit beidseitig nach aussen geneigtem Schrägdach gelten die Fassadenhöhe 2 und die Gesamthöhe 2, wenn kumulativ folgende Anforderungen erfüllt sind:

a)der First ist horizontal um mindestens 2.50 m von der Fassade abgesetzt;

6 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement

b)der Schnittpunkt der Fassade mit der Oberkante der Dachkonstruktion liegt mindestens 1.50 m unterhalb des höchsten Punktes der Dachkonstruktion;

c)mit den gewährten Mehrhöhen wird kein zusätzliches Geschoss realisiert. Es gilt der Grenzabstand 2, sofern die realisierte Gesamthöhe dies gemäss

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.