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Art. 7 · Sachpläne, Inventare

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 2

1Die Stadt erstellt nach Bedarf Konzepte zur Entwicklung von Siedlung, Landschaft und Verkehr.

2Das Siedlungsinventar erfasst und bewertet bestehende Bauten und Anlagen.

3Das Landschaftsinventar enthält die wertvollen Landschaften, Biotope, Natur- und Kulturobjekte sowie ökologische Vernetzungselemente.

4Die Inventare bilden die Grundlage für den Erlass von Schutzzonen, von Schutz- und Erhaltungsbereichen und Gestaltungsvorschriften sowie für die Aufnahme wertvoller Bauten, Baugruppen, Natur-, Landschaft- und Kulturobjekte in den Generellen Gestaltungsplan. 2 1.7.2020 $$$ 611

5Die von der Stadt erstellten Inventare sind regelmässig zu prüfen und nachzuführen. Die Inventare stehen bei Erneuerungen und Umbauten als Projektierungshilfe zur Verfügung.

6Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind von Beginn weg bei der Erstellung von Inventaren, Konzepten und Bewertungen von bestehenden Bauten und Anlagen beizuziehen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.