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Art. 6 · Richtplan

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 2

1Im Richtplan werden die Grundzüge der künftigen Nutzung, Gestaltung und Erschliessung des Stadtgebietes festgelegt. Der Richtplan besteht aus Karte und Text. Er stützt sich auf das Leitbild und das Stadtentwicklungskonzept und berücksichtigt den kantonalen Richtplan.

2Der Richtplan ist für die Stadtbehörden verbindlich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.