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Art. 46 · Arbeitszonen

BZO Baugesetz der Stadt Chur · S. 13

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1Die Arbeitszone A1 ist für Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. 1bis Die Arbeitszone A2 ist für Produktions-, Industrie- Gewerbe-, Handelsund Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Hotels sind nicht zulässig.

2Es sind nur Wohnungen für die Betriebsinhaberin, den Betriebsinhaber oder das betriebseigene Personal gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.