← BZO Cham · Inhaltsverzeichnis
Art. 53 · Aufhebung bisherigen Rechts
BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 18 · Original-PDF
1Die Bauordnung vom 30. Juni 1997 sowie der Zonenplan, der Empfindlichkeitsstufenplan und der Kernzonenplan vom 10. Dezember 1990 werden aufgehoben.
2Entstehen Widersprüche zwischen rechtskräftigen Bebauungsplänen und abgeänderten Bau- oder Zonenvorschriften, gehen die Bestimmungen des Bebauungsplans vor.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.