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Art. 53 · Aufhebung bisherigen Rechts

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 18 · Original-PDF

1Die Bauordnung vom 30. Juni 1997 sowie der Zonenplan, der Empfindlichkeitsstufenplan und der Kernzonenplan vom 10. Dezember 1990 werden aufgehoben.

2Entstehen Widersprüche zwischen rechtskräftigen Bebauungsplänen und abgeänderten Bau- oder Zonenvorschriften, gehen die Bestimmungen des Bebauungsplans vor.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.