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Art. 42 · Grenzabstände

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 15 · Original-PDF

Liegen Zonengrenzen nicht auf einer Parzellengrenze, sind die Grenzabstände auch gegenüber der Zonengrenze OeI und den Nichtbauzonen einzuhalten.

8Am 25. September 2016 vom Stimmvolk beschlossen als §39 Abs. 6; offensichtlicher Fehler bei der Nummerierung, der hiermit behoben wurde Erlass-Sammlung der Gemeinde Cham (ESC)

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Bauordnung vom 21. Mai 2006 (510.1)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.