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Art. 28 · Landwirtschaftszone

BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 10 · Original-PDF

Die Zone für die Landwirtschaft umfasst Land, das sich für die landwirtschaftliche Nutzung oder den Gartenbau eignet oder das im Gesamtinteresse landwirtschaftlich genutzt oder gepflegt werden soll.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.