Art. 15 · Arealbebauung: Anforderungen
BZO Bauordnung der Gemeinde Cham · S. 5 · Original-PDF
1Arealbebauungen haben gegenüber der Einzelbauweise der jeweiligen Zone und Nutzung entsprechend, folgenden erhöhten Anforderungen zu genügen:
a)besonders gute städtebauliche Qualität und architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume
b)besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild
c)besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw. Arbeitsplatzqualität sowie ausgewogenes Wohnungsangebot
d)besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsanlagen sowie Gemeinschaftsräume
e)zweckmässige arealinterne Verbindungen für Fussgänger/innen und Anschluss an das gemeindliche Fusswegnetz
f)zweckmässige Erschliessung mit unterirdischen Sammelgaragen für mindestens ¾ der Autoabstellplätze
g)zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen
h)umweltfreundliche Energie- und Wassernutzung i) hindernisfreies Bauen
2Im Interesse besserer Lösungen kann der Gemeinderat Abweichungen von Absatz 1 lit. f) zulassen resp. verlangen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.