Art. 71 · Bedeutung
BZO Baureglement Burgdorf · S. 98 · Original-PDF
1Für Gebiete und Objekte, welche Inhalt übergeordneter grundeigentümerverbindlicher Erlasse sind, gelten die entsprechenden Beschlüsse und Verfügungen.
Dazu gehören u.a. die Grundwasserschutzzonen, die kantonalen Naturschutzgebiete sowie die aufgrund von Regierungsratsbeschlüssen geschützten Bauten, Kulturobjekte und Naturobjekte.
2Für die Gebiete und Objekte, welche Inhalt behördenverbindlicher Inventare sind, gelten die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen.
Dazu gehören das Bauinventar, das archäologische Inventar und das Inventar der historischen Verkehrswege; vgl. dazu die Erläuterungen in Beilage I.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.