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Art. 64 · Naturgebiete

BZO Baureglement Burgdorf · S. 94 · Original-PDF

1Die Naturgebiete sind als bedeutende Lebensräume für seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten geschützt. Massnahmen und Nutzungen, die dem Schutzzweck zuwiderlaufen, sind untersagt.

2Notwendige pflegerische Eingriffe sind erlaubt.

3Die prägenden Elemente und Merkmale, die Schutz- und Pflegeziele sowie die Schutzvorschriften der einzelnen Naturgebiete sind: NI Naturgebiet «Meienmoos»

Die offenen, landwirtschaftlich genutzten Gebiete am Stadtrand bilden einen markanten Kontrast zum überbauten Stadtgebiet, sind für das Ortsbild von spezieller Bedeutung und als Naherholungsgebiete sehr wertvoll.

2Zugelassen ist nur die landwirtschaftliche Nutzung. Neubauten sind nur zugelassen, wenn sie für den landwirtschaftlichen Betrieb notwendig sind, im Bereich der Hauptbetriebsgebäude liegen und sowohl Standort als auch Gestaltung dem Schutzzweck entsprechen. Nutzungen, welche das Landschaftsbild beeinträchtigen, sind ausgeschlossen.

Ziel ist die Erhaltung und Schaffung eines extensiv genutzten Grünlandstreifens als ökologische Pufferfläche angrenzend an das kantonale Naturschutzgebiet Meienmoos. Die Flächen sind als extensiv genutztes Wiesland oder als Streueflächen zu bewirtschaften. Massgebend sind die Vorschriften der Direktzahlungsverordnung. Zudem dürfen keine Pflanzenbehandlungsmittel und Pestizide eingesetzt werden, auch nicht zur Einzelstockbehandlung. Die Beweidung im Herbst ist nicht zulässig. 93

Die Schachenwälder sind naturnahe Lebensräume am Stadtrand. Einerseits soll die reichhaltige Fauna und Flora erhalten und gefördert werden. Andererseits soll die Bevölkerung diese Naturoasen vor der Haustür zur Erholung besuchen und erleben können. Vgl. Beilage I (Kantonales Naturschutzgebiet)

Ziel ist die Erhaltung und Förderung eines Laubholzmischwalds mit dichter Kraut- und Strauchschicht auf frischen bis staunassen Böden im Emmeschachen. Die Naturschutz- und Erholungsfunktion des Waldes sind gleichwertig und haben Vorrang vor der Holzproduktion.

Es sind einzelne offene Wasserflächen zu schaffen; dafür geeignete Gewässerabschnitte sind zu renaturieren. Die Besucherlenkung ist so zu führen, dass ungestörte und wenig gestörte Teilflächen erhalten bleiben. N II Naturgebiet «Schachenwald»

Der Wert des Gebiets für Amphibien lässt sich mit gezielten Massnahmen steigern. Vgl. Überbauungsordnung Gemeinde - Naturschutzgebiet Ziegelgut. Vgl. Beilage I (Kantonales Naturschutzgebiet)

Ziel ist die Erhaltung und Aufwertung des Amphibienlaichplatzes von nationaler Bedeutung mit seiner Umgebung. N III Naturgebiet «Ziegelgut»

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.