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Art. 44 · Zonen für Sport- und Freizeitanlagen *

BZO Baureglement Burgdorf · S. 43 · Original-PDF

1Die Zonen für Sport- und Freizeitanlagen ZSF sind Areale, die für Sport- und Spielfelder, Familiengärten und ähnliche Freizeitbetätigungen sowie die dazugehörenden Bauten verwendet oder noch benötigt werden. *

2In den einzelnen Zonen für Sport- und Freizeitanlagen gelten folgende Bestimmungen: Der Abbruch und Wiederaufbau bestehender Bauten ist innerhalb des vorbestehenden Bauvolumens zulässig. Ausserhalb der bestehenden Bauten sind nur einzelne dem Zweck der Zone dienende Bauten gemäss Art. 34 BR zulässig. *

* Teilrevision der baurechtlichen Grundordnung (2. Etappe, BMBV), 5. Oktober 2022

ZöN 3

Stadtparks Begegnungsort mit Möblierung. Zulässig sind nur einzelne, dem Zweck der Anlagen dienende Bauten gemäss Art. 34 BR. *

ZöN 4

Militärische Bauten und Anlagen

-

Zweck Grundzüge der Überbauung ES

ZSF 1

Campingplatz und Pfadiheim 42

Zweck Grundzüge der Überbauung ES

ZSF 2 3

Minigolfanlage Es sind nur die betriebsnotwendigen Gebäude mit einer max. anrechenbaren Gebäudefläche von 160 m2 und einer Fassadenhöhe traufseitig von max. 4.0 m gestattet. III

ZSF 3

Quartierplatz Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck der Anlage dienende betriebsnotwendigen Bauten gemäss Art. 34 BR. * II

ZSF 4

Fussballplatz Oberburg Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck der Anlagen dienende eingeschossige Bauten mit einer maximalen Gebäudelänge von 35 m. III

ZSF 5

Kleinkaliberschiessplatz Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck der Anlagen dienende Bauten gemäss Art. 34 BR. * III

ZSF 6

Tennisplatz Zugelassen sind nur einzelne, dem Zweck der Anlage dienende eingeschossige Bauten. * III

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.