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Art. 40 · Wohnanteil

BZO Baureglement Burgdorf · S. 33 · Original-PDF

* Als Wohnanteil nach Art. 41 BR gilt die zu Wohnzwecken genutzte Hauptnutzfläche eines Bauvorhabens, d.h. eines Gebäudes oder eines Areals mit mehreren Bauten, sofern diese gemeinsam projektiert und bewilligt werden.

4. Bauzonen und ihre Bestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.