Art. 11 · Ziel und Zweck
BZO Baureglement Burgdorf · S. 12 · Original-PDF
1Die baurechtliche Grundordnung der Stadt Burgdorf, bestehend aus dem Baureglement sowie den Zonenplänen 1 bis 3, regelt das Bauen und bezweckt u.a.: **
Zonenplan und Baureglement dienen u.a. der Umsetzung der raumplanerischen Grundsätze (vgl. Art. 3 RPG und Art. 54 BauG)
–dazu gehören u.a. auch die Entwicklung nach Innen und die Forderung nach verdie haushälterische Nutzung des Bodens, die nachhaltige Entwicklung der Stadt, die qualitätsvolle Gestaltung und Durchgrünung des Siedlungsgebietes, die Erhaltung der prägenden Merkmale des Stadtbildes und der Baudichteten Bau- und Wohnformen;
–nachhaltige Entwicklung heisst, „dass die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt werden, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu beeinträchtigen“ (UNO-Konferenz über Entwicklung und Umwelt 1992 in Rio de Janeiro).
Die Qualitätssicherung ist eine kulturelle Aufgabe und eine der Voraussetzungen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung denkmäler sowie, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und Lebensräume in der Landschaft.
2Die Zonenpläne 1 bis 3 sowie das Baureglement bieten Spielräume für die angestrebte Entwicklung; Voraussetzung für die Nutzung dieser Spielräume ist jedoch das verantwortungsbewusste Verfolgen der in Abs. 1 genannten Ziele. **
Verantwortungsbewusstes Nutzen von Spielräumen ist anspruchsvoll: die Planenden analysieren und beachten die Gegebenheiten, der Fachausschuss für Bau- und Aussenraumgestaltung (Art. 24 BR) und die Fachstellen helfen bei der Interpretation der offen formulierten Reglementsbestimmungen, und die Baubewilligungsbehörden beurteilen die Baueingaben qualitativ und ganzheitlich.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.