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Art. 42 · Gebühren | Auslagen

BZO Baureglement der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil · S. 25 · Original-PDF

1Für die Behandlung des Baugesuches und für die baupolizeilichen Leistungen wie Baukontrollen, Ausfertigung der notwendigen Schrift­ stücke, Schnurgerüstabnahme usw. und für den gesteigerten Gemein­ gebrauch von öfef ntlichen Strassen sind Gebühren zu entrichten. Der Gemeinderat stellt im Rahmen der kantonalen Gebührenordnung den geltenden Tarif auf.

2An die Kosten für die Erarbeitung von Sondernutzungsplanungen, von Modellen und für die Beschaffung weiterer Unterlagen oder durch die Einholung von Expertengutachten im Rahmen des Baube­ willigungsverfahrens werden von den Grundeigentümern der einbe­ zogenen Grundstücke Beiträge erhoben. Der Gemeinderat kann für solche Aufwendungen Kostenvorschüsse verlangen. Die Kosten von Deponie- und Abbauplanungen sind vom Inhaber der Deponie oder Abbaustelle zu tragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.